Kosten
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Seit 1.4.2016 bin ich im Kassenärztlichen System als Psychotherapeutin zugelassen.
Psychotherapien werden von mir im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet.
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Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Selbstzahler können in meiner Privatpraxis in Stein ohne bürokratischen Aufwand (z.B. Antragstellung, Wartezeiten für Gutachten etc.) mit der Therapie beginnen.
Sind Sie gesetzlich versichert, werden psychotherapeutische Leistungen über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Privat versicherte Patienten sollten vorweg mit ihrer Kasse den Rahmen und die Bedingungen für eine Kostenübernahme klären. In den meisten Fällen wird das psychotherapeutische Honorar von der Krankenkasse getragen.
Psychologische Beratung, Coaching und Supervision fallen nicht unter heilkundliche Behandlungen und müssen daher selbst getragen werden. Das Honorar für Coaching und Supervision richtet sich unter anderem nach Umfang, Inhalt und Gruppengröße (bspw. bei Teamsupervisionen) und wird individuell vereinbart. Richtlinie ist auch hierbei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Weiterführende Informationen finden Sie unter Leistungen im Menüpunkt Beratung.
Leistung |
GOP-Ziffer |
Faktor |
Betrag |
Anzahl |
Psychotherapie: Einzelgespräch, á 50 Minuten |
870 |
2,3 |
100,55 |
Individuell, meist einmal pro Woche |
Psychotherapie: Einzelgespräch á 50 Minuten, nach 20 Uhr, Samstag, Sonn- oder Feiertag |
870 „B“ bzw. „D“ |
3,5 |
153,03 |
Individuell, meist einmal pro Woche |
Erhebung der biographischen Anamnese |
860 |
2,3 |
123,34 |
Einmalig, zu Beginn der Psychotherapie |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen |
857 |
1,8 |
12,17 |
Am Beginn und am Ende einer Therapie |
Therapieantrag für die Krankenkasse |
808 |
2,3 |
53,61 |
Am Beginn der Therapie |